- Bitte fordern Sie bei Bedarf ein verbindliches Angebot an. Allen Preisen hinzuzurechnen ist die Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie: Unsere Neukunden beliefern wir bis zum Abschluss unserer Bonitätsprüfung nur per Vorauskasse oder per Nachnahme, Lieferung auf Rechnung nur bei schriftlicher Anerkennung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Die Mattke GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
- Unsere Baugruppen können von Kunden zu Systemen zusammengestellt werden. Wir übernehmen die Gewährleistung nur für die Funktion der hier beschriebenen Einzelteile. Die Bausteine unseres Lieferprogramms sind nur für den gewerblichen Bereich bestimmt, da sie von geschultem Fachpersonal eingesetzt werden müssen. Modifizierungen und sonstige Eingriffe an den Bausteinen durch den Kunden oder Dritte müssen von unserer Technischen Leitung freigegeben sein, damit evtl. Gewährleistungsansprüche nicht erlöschen.
- Die Erteilung von kostenlosen technischen Auskünften über Anwendungsmöglichkeiten unserer Bausteine erfolgt ohne Gewähr, jedoch aufgrund langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Servo-Antriebstechnik. Die anwendungstechnischen Daten stellen keine Eigenschaftszusicherung i.S.v. § 459 II BGB dar. Eigenschaftszusicherungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
- Zusagen kostenloser Leistungen werden nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
- Evtl. erforderliche Nachbesserungen/Garantieleistungen sowie kostenpflichtige Reparaturen werden ausschließlich im Werk Freiburg durchgeführt. Die Anlieferung hat grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Sollte bei eingesandten Geräten kein Fehler festgestellt werden, behalten wir uns die Berechnung der angefallenen Überprüfungskosten vor. Angeforderte externe Serviceleistungen/Technikerbesuche zur Fehlersuche und -behebung beim Kunden sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Durchführung von Kulanzarbeiten bedeutet keine Anerkennung von Mängeln.
- Erhalten wir vor Lieferung eine unbefriedigende Kreditauskunft über den Besteller, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen aus sämtlichen Bestellungen zurückzubehalten, auch wenn die Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Änderungen, die der technischen Anpassung dienen und Irrtümer sind vorbehalten. Die angegebenen technischen Daten beruhen auf Herstellerangaben und sind lediglich Nominalwerte. Wir geben diese Daten informationshalber an unsere Kunden weiter und können für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
- Wir empfehlen Ihnen, die Bedienungsanleitungen vor Projektierung des Antriebs anzufordern. Die speziellen Anleitungen enthalten wertvolle Hinweise für Sie.
- Die Geräte sind ausschließlich als Zulieferteil zur Weiterverarbeitung durch Industrie, Handwerk oder sonstige auf dem Gebiet der Elektrotechnik und EMV-fachkundige Betriebe bestimmt. Beachten Sie auch die Warnhinweise in den jeweiligen Bedienungsanleitungen!
- Wir liefern nur aufgrund der "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" (grüne Blätter), inkl. Ergänzungen wegen des verlängerten Eigentumsvorbehalt. Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind.
Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen unserer Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Interventionsklage nach Paragraph 771 der Zivilprozessordnung benötigen. Verarbeitung oder Umbildung unserer noch nicht bezahlter Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltssache zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
Für die neue Sache gelten im übrigen die Regelungen zur Vorbehaltssache entsprechend. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.
Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltssache im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldner bekannt zugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf besonderes Verlangen macht der Käufer den betreffenden Drittschuldnern unverzüglich Mitteilung von der Abtretung an uns. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete, umgebildete und vermischte Vorbehaltsware. Sie umfasst auch solche Forderungen, die der Käufer gegen einen Dritten infolge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt. Der Käufer verpflichtet sich, bei Zahlungsverzug auf Verlangen unverzüglich ein Bestandsverzeichnis der noch vorhandenen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit Angabe der genauen Identifikationskennzeichen (Geräte-Nr./Typen-Nr.) zu übermitteln. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten, die uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, freizugeben, soweit der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt. Diese Vereinbarung ist gültig für das Bestehen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen, es sei denn, dass sie in beiderseitigem Einvernehmen schriftlich aufgehoben wird.
Ein Exemplar senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu. Soweit die vorstehenden Regelungen von denjenigen der "Allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" abweichen, sind die hier aufgeführten Bestimmungen verbindlich.
Soweit die vorstehenden Regelungen von denjenigen der "Allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" abweichen, sind die hier aufgeführten Bestimmungen verbindlich.
Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Kundendaten von uns für eigene Zwecke gespeichert werden.
Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der vorstehenden Bedingungen.
Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Zusage unserer Geschäftsleitung.